Lehrlingsausbildung

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In Österreich erwirbt ein Lehrling an zwei Lernorten (Betrieb und Berufsschule) eine vollständige Berufsausbildung, die Kosten für die betriebliche Ausbildung übernimmt der Lehrbetrieb.

Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, benötigt der Betrieb einen Feststellungsbescheid. Jeder Mitarbeiter eines Betriebs kann die Ausbildung übernehmen – er muss aber über eine Ausbilderprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.

Anträge und Formulare zur Lehrlingsausbildungen finden Sie unter
www.wko.at/service/bildung-lehre/lehrlingsausbildung.html

Quelle: www.wko.at

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